Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg: Ein Überblick
Veröffentlicht von
Lorenz Leitsch
Das Bundesinnenministerium hat den schiitischen Moschee-Verein Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) verboten. Der Grund: Unterstützung von Terrorismus und Verbreitung von extremistischen Ideologien. Auch in anderen Bundesländern gab es Durchsuchungen.
Hintergrund und Maßnahmen
Bereits im November 2023 durchsuchte die Polizei die Imam-Ali-Moschee in Hamburg, auch bekannt als „Blaue Moschee“. Dieses beeindruckende Gebäude an der Außenalster stand schon länger im Fokus der Ermittler. Jetzt wurde der Verein, der diese Moschee betreibt, endgültig geschlossen.
Gründe für das Verbot
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, dass das IZH gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoße. Das Ministerium wirft dem Verein vor, antisemitische und antiisraelische Hetze zu verbreiten. Zudem sollen Vertreter der Moschee in der Vergangenheit Gewalt von Terrororganisationen wie der Hamas verherrlicht und die Hisbollah unterstützt haben. Beide Organisationen gelten als terroristisch.
Weitere Verbote und Durchsuchungen
Zusätzlich zu dem Verbot des IZH wurden fünf weitere Vereine verboten, die als Teilorganisationen des IZH gelten. In insgesamt acht Bundesländern fanden am Morgen Polizeiaktionen statt, bei denen 53 Objekte durchsucht wurden. Dabei handelte es sich um Moscheen und Vereinsräume. Die Polizei beschlagnahmte Materialien und Vermögen.
Untersuchungsergebnisse
Nach den Razzien im letzten Jahr prüften die Behörden umfangreiches Material, das sie sichergestellt hatten. Dazu gehörten schriftliche Unterlagen, Datenträger, Computer und Bücher. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellte fest, dass das IZH einen aggressiven Antisemitismus und eine starke Feindseligkeit gegenüber Israel propagiert. Diese Ideologien widersprechen dem Gedanken der Völkerverständigung.
Fazit
Das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg zeigt, dass die deutsche Regierung entschlossen gegen Extremismus und Terrorismus vorgeht. Der Schutz der Verfassung und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens aller Menschen in Deutschland stehen dabei im Vordergrund.
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