Bundestag und Bundesrat beschließen Gesundheitsreform und Heizungsgesetz

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Im Gesundheitssystem ist derzeit ein riesiges Problem, dass den gesetzlichen Krankenkassen, wo die meisten Menschen versichert sind, viel Geld fehlt: Schätzungen gehen von 19 Milliarden Euro allein nächstes Jahr aus.

Deswegen hat der Bundestag gestern das sogenannte GVK-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Das ist im Wesentlichen ein Sparpaket, das die finanzielle Lage der Krankenkassen verbessern soll. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Reform mit den Worten beschrieben „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben – und nur noch das bezahlen, was nutzt.“

Zum Beispiel wird die Zuzahlung auf Medikamente, also das Geld, was man selbst draufzahlen muss, von 5 € auf 7,50 € erhöht. Auch die vergünstigte Familienversicherung, zum Beispiel von Kindern oder Partner:innen, wird eingeschränkt.

Unter anderem von den anderen Parteien gibt es heftige Kritik: Mit der Reform würden die Beitragszahler:innen, die in die Kassen einzahlen, zu stark belastet. Auch die geringere Bezahlung z. B. für Psychotherapeut:innen wurde viel kritisiert.



Außerdem wurde gestern auch das sogenannte Gebäudeenergiegesetz aus 2024, also aus Zeiten der Ampel-Koalition, stark verändert. Damals beschloss die Regierung, dass Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Nach 2045 sollten Öl- und Gasheizungen verboten werden. Klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen sollten mehr gefördert werden.

Mit dem neuen Gesetz werden die Regelungen für die Klimafreundlichkeit neuer Heizungen in vielen Aspekten aufgeweicht, zum Beispiel können auch nach 2045 neue Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas verbaut werden. Diese Änderung gilt dann ab November.

Titelbild: BR24

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