Der Verfassungsschutz darf die AfD erst mal nicht „gesichert rechtsextremistisch“ nennen. Ein Gericht in Köln hat in einem Urteil gesagt, dass es in der AfD zwar Strukturen und Personen gebe, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind, dass das aber nicht auf die Gesamtpartei zutreffe. Dieses Urteil sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Bezeichnung richtig ist oder nicht.
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